Wenn ein Rohr oder ein Abfluss verstopft ist, kann dies den Hauseigentümer ganz schnell an seine Grenzen bringen. Häufig fehlen ihm die Kenntnisse und die technischen Mittel, um das Problem selbst beseitigen zu können. Besonders kritisch wird dies, wenn das Problem an einem Wochenende auftritt und schlimmere Schäden vermieden werden müssen. In diesem Fall sollten Sie einen Sanitär- oder Rohrnotdienst beauftragen. Aber wissen Sie, worauf Sie achten sollten? Wir klären Sie auf.
Wann sollten Sie den Notdienst kontaktieren?
Stellen Sie eine Verstopfung an den Abflussleitungen fest oder sind vielleicht bereits die Wohnung oder der Keller überschwemmt, dann sollten Sie sich an einen Notdienst wenden. Dieser steht Ihnen nicht nur jeden Tag, sondern auch zu jeder Uhrzeit zur Verfügung. Ob dieser wirklich notwendig ist, ist abhängig vom Umfang der Verstopfung oder des Schadens. Denn Sie müssen bedenken, dass ein Notdienst immer Aufschläge für seine Dienste berechnet. Überlegen Sie, ob die notwendigen Arbeiten nicht noch bis zum nächsten Werktag dauern können. Ein Preisvergleich kann sich auch hier immer lohnen.
Besondere Zuschläge
Sollten Sie den Notdienst allerdings unbedingt benötigen, müssen Sie mit einem gewissen Aufschlag rechnen. Wie hoch dieser im Einzelnen ausfällt, ist vom jeweiligen Unternehmer abhängig. 50 Prozent sind hier keine Seltenheit. Dabei sollten sich die 50 Prozent allerdings nur auf die erbrachten Leistungen beziehen und nicht auf eventuelle Ersatzteile oder Spezialwerkzeuge. Sollten Sie feststellen, dass der Zuschlag nicht nur auf die Leistungen aufgeschlagen wurde, können Sie die Rechnung entsprechend kürzen. Die Leistungen und damit auch die Kosten, setzen sich aus verschiedenen Punkten zusammen. Diese richten sich nach:
- der Größe des Schadens
- ob eine Sanierung notwendig ist
- wie lang sind die An- und Abfahrt
- genügt eine einfache Spülung
- ist es ein Notfall
- ist nur ein Abfluss verstopft oder gleich mehrere
Sie sehen, dass viele Punkte dafür verantwortlich sind, wie hoch die jeweiligen Kosten am Ende wirklich ausfallen. Achten Sie ebenfalls darauf, dass Sie die Rechnung erst bezahlen müssen, wenn die Arbeiten auch erfolgreich waren. Erst wenn die Störung beseitigt wurde, darf das Unternehmen Ihnen die Kosten berechnen. Dies gilt ebenfalls für die verwendeten Geräte die auf der Rechnung aufgeführt werden. Achten Sie darauf, dass auch nur die Geräte berechnet werden, die auch wirklich verwendet wurden. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es wirklich notwendig war, dass Spezialgeräte verwendet wurden, können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale oder einen Fachmann der Innung wenden. Denn für eine einfache Rohrreinigung sollte der Einsatz einer Spirale ausreichend sein.
Die mechanische Rohrreinigung
Wird eine mechanische Reinigung vorgenommen, werden die Ablagerungen oder Verstopfungen im Rohr über einen Reinigungskörper vorgenommen, der in das Rohr eingeführt wird. Falls notwendig, kann hier auch eine Fräse zum Einsatz kommen. Erforderlich wird die Reinigung wenn das Wasser entweder nicht mehr richtig ablaufen kann oder das Rohr komplett verstopft ist. Eventuelle Überschwemmungen können auf diese Weise vermieden werden. Schätzen Sie wenn möglich die Länge Ihrer Leitungen ab. Manche Firmen sollen ihren Kunden die doppelte Menge an Rohr berechnen, was sich nahteilig auswirkt.
Suchen Sie sich im Internet verschiedene Anbieter und vergleichen Sie unbedingt die Preise miteinander. Sollten Sie einen Notdienst wirklich benötigen, können die Zuschläge bis zu 100 Prozent betragen. Abhängig kann dies von der Tageszeit und dem jeweiligen Tag sein. An Feiertagen wird es in der Regel teurer, als wenn Sie den Notdienst an einem normalen Montag um 18 Uhr kontaktieren.
Fazit: Notdienst kann teuer werden
Die Kosten für einen Notdienst können deutlich höher sein, als wenn Sie zu den üblichen Geschäftszeiten eine Firma mit den Arbeiten beauftragen. Achten Sie darauf, das die Zuschläge nur auf die Arbeitsleistungen aufgeschlagen werden und überprüfen Sie die Rechnung auf Plausibilität. Sollten Sie Zweifel haben, wenden Sie sich an die Innung oder auch an die Verbraucherzentrale.